Steuerklassen im Überblick
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (I bis VI). Sie bestimmen die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Die Steuerklasse wird vom Finanzamt zugewiesen – basierend auf Familienstand, Kindern und Beschäftigungsverhältnis.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatlichen Abzüge, nicht die jährliche Steuerlast. Über- oder Unterzahlungen werden über die Einkommensteuererklärung ausgeglichen. Dennoch ist die richtige Wahl entscheidend für deine monatliche Liquidität.
Alle 6 Steuerklassen im Detail
| Steuerklasse | Für wen? | Grundfreibetrag 2026 | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 12.096 € | Standard für Alleinstehende |
| II | Alleinerziehende | 12.096 € + Entlastungsbetrag | Entlastungsbetrag: 4.260 € + 240 € je weiteres Kind |
| III | Verheiratete (Besserverdiener) | 24.192 € (doppelt) | Nur in Kombi mit V beim Partner |
| IV | Verheiratete (beide) | 12.096 € | Standard für Ehepaare mit ähnlichem Gehalt |
| V | Verheiratete (Geringverdiener) | kein eigener | Sehr hohe Abzüge, nur in Kombi mit III |
| VI | Zweitjob | kein Freibetrag | Höchste Abzüge, kein Grundfreibetrag |
Steuerklassenwahl für Verheiratete
Verheiratete Paare haben drei Optionen:
Kombination IV/IV: Ideal, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Die Abzüge sind gleichmäßig verteilt und entsprechen weitgehend der tatsächlichen Steuerlast.
Kombination III/V: Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (ca. 60/40 oder mehr). Der Besserverdiener erhält Steuerklasse III mit niedrigeren Abzügen, der andere Steuerklasse V mit höheren. Vorsicht: Bei dieser Kombination ist eine Steuererklärung Pflicht.
IV/IV mit Faktorverfahren: Die eleganteste Lösung – das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor basierend auf den tatsächlichen Einkommen. So werden die monatlichen Abzüge optimal verteilt, und es gibt kaum Nachzahlung oder Erstattung.
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Steuerklasse wechseln
- Wann? Ein Wechsel ist einmal pro Jahr möglich, spätestens bis zum 30. November
- Wo? Beim zuständigen Finanzamt – per Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel"
- Pflicht: Bei Heirat, Scheidung oder Tod des Partners ändert sich die Steuerklasse automatisch
- Tipp: Wechsel vor Elterngeld oder Kurzarbeit prüfen – die Steuerklasse beeinflusst die Berechnung dieser Leistungen
Auswirkung auf dein Netto-Gehalt
Der Unterschied zwischen den Steuerklassen kann mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € monatlich beträgt der Netto-Unterschied zwischen Steuerklasse I und III etwa 350–450 €.
Nutze unseren Brutto-Netto-Rechner, um den genauen Unterschied für dein Gehalt zu berechnen. Du kannst dort verschiedene Steuerklassen durchspielen und siehst sofort die Auswirkung auf dein Nettoeinkommen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Steuerklasse habe ich als Single?
Als ledige, geschiedene oder verwitwete Person ohne Kinder wirst du automatisch in Steuerklasse I eingestuft. Alleinerziehende mit Kind im Haushalt erhalten Steuerklasse II.
Kann ich meine Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln?
Nein, seit 2020 ist nur noch ein Wechsel pro Kalenderjahr möglich (bis 30. November). Ausnahmen gelten bei Heirat, Scheidung oder Tod des Partners.
Beeinflusst die Steuerklasse das Elterngeld?
Ja, das Elterngeld wird auf Basis des Nettogehalts berechnet. Ein rechtzeitiger Wechsel in eine günstigere Steuerklasse (mind. 7 Monate vor Mutterschutz) kann das Elterngeld deutlich erhöhen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Bei Steuerklassenkombination III/V, IV mit Faktor oder Steuerklasse VI ist die Steuererklärung Pflicht. Bei Steuerklasse I, II oder IV/IV ist sie freiwillig – lohnt sich aber fast immer.
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