Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt ab dem 1. Januar 2026 12,82 € brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 0,41 € gegenüber dem Vorjahr (2025: 12,41 €).
Die Erhöhung wurde durch die Mindestlohnkommission empfohlen und von der Bundesregierung per Verordnung umgesetzt. Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Lohndumping zu schützen und eine angemessene Teilhabe am Wirtschaftsleben zu sichern.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in vielen Branchen Branchenmindestlöhne, die deutlich höher liegen können (z. B. Bau: 15,40 €, Gebäudereinigung: 14,25 €, Pflege: 16,10 €).
Monatliches Einkommen beim Mindestlohn
| Arbeitszeit | Monatsstunden | Brutto/Monat | Netto/Monat (StKl. I) |
|---|---|---|---|
| Vollzeit (40 Std./Woche) | ~174 Std. | ~2.231 € | ~1.680 € |
| 35 Std./Woche | ~152 Std. | ~1.949 € | ~1.510 € |
| 30 Std./Woche | ~130 Std. | ~1.667 € | ~1.330 € |
| 20 Std./Woche (Teilzeit) | ~87 Std. | ~1.115 € | ~940 € |
| Minijob (max. 538 €) | ~42 Std. | 538 € | 538 € (keine Abzüge) |
Entwicklung des Mindestlohns seit Einführung
| Jahr | Mindestlohn/Std. | Steigerung |
|---|---|---|
| 2015 | 8,50 € | Einführung |
| 2017 | 8,84 € | +4,0 % |
| 2019 | 9,19 € | +4,0 % |
| 2020 | 9,35 € | +1,7 % |
| 2021 | 9,60 € | +2,7 % |
| 2022 (Jan) | 9,82 € | +2,3 % |
| 2022 (Okt) | 12,00 € | +22,2 % |
| 2024 | 12,41 € | +3,4 % |
| 2026 | 12,82 € | +3,3 % |
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Ausnahmen vom Mindestlohn
- Minderjährige: Unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss sind vom Mindestlohn ausgenommen
- Auszubildende: Die Mindestausbildungsvergütung liegt unter dem Mindestlohn (im 1. Jahr: 649 € / Monat)
- Pflichtpraktika: Im Rahmen von Schule, Studium oder Ausbildung vorgeschriebene Praktika
- Freiwillige Praktika unter 3 Monaten: Orientierungspraktika zur Berufswahl
- Langzeitarbeitslose: In den ersten 6 Monaten nach Wiedereinstieg kann der Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen
- Ehrenamtliche: Ehrenamtliche Tätigkeiten fallen nicht unter das Mindestlohngesetz
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt
Seit Einführung des Mindestlohns 2015 sind die befürchteten Jobverluste weitgehend ausgeblieben. Stattdessen haben rund 6 Millionen Arbeitnehmer direkt von der Einführung profitiert.
Positive Effekte:
- Deutliche Lohnsteigerungen im Niedriglohnsektor
- Reduktion der Lohnungleichheit
- Höhere Binnennachfrage durch mehr Kaufkraft
Der Sprung auf 12,00 € im Oktober 2022 war die bisher größte Einzelerhöhung und hat den Mindestlohn für viele Geringverdiener erstmals in einen Bereich gebracht, der ein selbstständiges Leben ohne zusätzliche Sozialleistungen ermöglicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 12,82 € brutto pro Stunde. Bei Vollzeit (40 Std./Woche) ergibt das ca. 2.231 € brutto pro Monat.
Gilt der Mindestlohn für Minijobs?
Ja, der Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Bei 12,82 €/Std. und einer Verdienstgrenze von 538 €/Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von ca. 42 Stunden pro Monat.
Was tun, wenn der Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt?
Das ist illegal. Du hast Anspruch auf Nachzahlung der Differenz. Wende dich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), den Betriebsrat oder eine Rechtsberatung.
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