Gehalt Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Hamburg
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. Sie arbeiten in Kanzleien unterschiedlicher Größe, in Rechtsabteilungen von Unternehmen oder als Selbstständige. Die Gehaltsspanne ist enorm: Von Einzelanwälten mit moderatem Einkommen bis zu Partnern in Großkanzleien mit sechsstelligen Jahresgehältern.
Gehalt nach Erfahrung
Gehalt nach Bundesland
Gehalt nach Unternehmensgröße
Klein (<50)
48k €
Mittel (50-250)
65k €
Groß (250-1000)
85k €
Konzern (1000+)
120k €
Typische Aufgaben
- Rechtliche Beratung und Vertretung von Mandanten
- Erstellung von Verträgen, Schriftsätzen und Gutachten
- Vertretung vor Gerichten und Behörden
- Verhandlungsführung und außergerichtliche Streitbeilegung
- Prüfung von Rechtsfragen und Recherche der aktuellen Rechtsprechung
- Mandantenakquise und Kanzleimanagement
Häufig gestellte Fragen
Wie wird man Rechtsanwalt/Rechtsanwältin?
Man benötigt ein Jurastudium (ca. 5 Jahre) mit dem Ersten Staatsexamen, ein zweijähriges Rechtsreferendariat und das Zweite Staatsexamen. Anschließend erfolgt die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer.
Warum sind die Gehaltsunterschiede so groß?
Die Spanne reicht von Einzelanwälten in ländlichen Regionen (40.000–60.000 Euro) bis zu Associates in internationalen Großkanzleien (80.000–160.000 Euro Einstieg). Partner in Top-Kanzleien verdienen oft über 500.000 Euro.
Welche Rechtsgebiete zahlen am besten?
Besonders lukrativ sind M&A (Fusionen und Übernahmen), Kapitalmarktrecht, IT-Recht, Medizinrecht und Steuerrecht. Auch Arbeitsrecht und Familienrecht können bei entsprechender Spezialisierung sehr einträglich sein.
Wie wichtig sind die Examensnoten?
Sehr wichtig. Für Großkanzleien sind in der Regel zwei Prädikatsexamina (mindestens 'vollbefriedigend') erforderlich. Für kleinere Kanzleien und Unternehmen sind die Anforderungen geringer.
Lohnt sich der Fachanwaltstitel?
Ja, Fachanwälte verdienen durchschnittlich 20–30 Prozent mehr als Generalisten. Beliebte Fachanwaltstitel sind Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Medizinrecht.